Hinweise / Informationen

Besichtigungen unter Berücksichtigung der COVID-19 Pandemie


Besichtigungen finden ausschließlich unter Einhaltung der aktuell geltenden Vorgaben (Gesetze, Verordnungen der Bundesrepublik und des Landes Hessen) bezüglich der COVID-19 Pandemie statt. U. a. sind folgende Maßnahmen einzuhalten:
Einzeltermine finden nur mit maximal 2 Interessenten statt, die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer sind im Vorfeld dem Makler schriftlich mitzuteilen, die Verweildauer in der Immobilie ist zeitlich stark limitiert, das Tragen von FFP-2 Mund-Nasen-Schutz ist Grundvoraussetzung, die allgemeinen Abstandsgebote und Hygieneregeln sind einzuhalten, kein Austausch von Unterlagen/Dokumenten während des Termins.
Bei Nichteinhaltung bzw. Zuwiderhandlung wird die Besichtigung abgebrochen oder findet nicht statt.


Der Maklervertrag bei Verkaufsvermittlungen


Mit Ihrer Anfrage als Kaufinteressent und durch die Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen als Immobilienmakler wird automatisch ein Maklervertrag geschlossen.
Kommt es durch meine Tätigkeit und Dienstleistung zu einem wirksamen Hauptvertrag mit dem Verkäufer/Eigentümer, ist mit Abschluss eines rechtsgültigen notariellen Kaufvertrages die in meinem Vermittlungsangebot ausgewiesene Provision an mich zu entrichten.


Die Maklerprovision bei Verkaufsvermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen


Seit dem 23.12.2020 gelten bundesweit neue einheitliche Provisionsregelungen für Verbraucher beim Verkauf und Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (Doppelhaushälften und Reihenhäuser, inklusive Häuser mit Einliegerwohnung). Der Regelfall wird künftig sein, dass sich Verkäufer und Käufer die ortsübliche Provision hälftig teilen. Der Makler schließt einen Vertrag mit Verkäufer (Vermittlungsvertrag) und Käufer (Maklervertrag) und vereinbart u. a. den jeweiligen Provisionsbetrag. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Grundstücks-, Mehrfamilienhaus-, Gewerbeobjektvermittlung und/oder falls der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt.


Das Widerrufsrecht für Verbraucher


Verbraucher können Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (z.B. über das Internet, per E-Mail, per Fax), innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Als Immobilienmakler bin ich gesetzlich verpflichtet, bei provisionspflichtigen Geschäften den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren und darauf hinzuweisen.
Sollten Sie sich für ein Angebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessieren, werde ich Ihnen ein Dokument mit dem Hinweis auf die Widerrufsbelehrung zusenden. Die Ausführungen zur „Widerrufsbelehrung für Verbraucher“ finden Sie auch auf dieser Website in der Navigation unter „Widerrufsrecht“, ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme.